Zum 01.08.2022 wird die Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt, so dass ab dann in engen Grenzen Onlinebeurkundungen im Gesellschaftsrecht möglich sind.

Es wird sodann möglich sein, eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) als Bargründung online zu gründen. Auch diverse Registeranmeldungen können ab August im Onlineverfahren durchgeführt werden.

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil vom 04.05.2022 zum Az. XII ZR 64/21 entschieden:

Hiernach bestätigt er zum einen die weit verbreitete und auch von den meisten Fitnessstudios selbst anerkannte Rechtsprechung, wonach die Mitglieder für die Zeiten der Schließung im Lockdown nicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet sind.

Im letzten Jahr wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es den Verbraucherschutz zu stärken, in dem der Bürger unter anderem vor überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sowie vor telefonisch aufgedrängten Verträgen geschützt wird.

Das Urlaubsrecht wird seit einigen Jahren regelmäßig durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes neu bewertet:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer streiten häufig über Urlaubsansprüche, die im jeweils laufenden Jahr nicht gewährt bzw. genommen wurden…

Zum 01. Januar 2022 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst: Die Zahlbeträge sind auch in diesem Jahr wieder gestiegen. Gleichzeitig wurden die Selbsthalte beibehalten.

Zum Jahreswechsel hat sich in den arbeitsrechtlichen Regelungen einiges getan. Hier ein Überblick.

Trotz der aktuellen Corona-Pandemie sind wir auch weiterhin für Sie da! Unser Büro ist weiterhin für notarielle Angelegenheiten geöffnet.

Wir suchen Sie! Entweder jetzt oder vielleicht später, wenn Sie ein/eine hochmotivierte(r), teamorientierte(r) Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) sind und Lust auf die verantwortungsvolle Mitarbeit in einem dynamischen Team in einer größeren Kanzlei in angenehmer Arbeitsatmospähre in der Leeraner Altstadt haben.

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Aktenzeichen C-55/18, dass die nationalen Gesetzgeber verpflichtet sind, eine Regelung zu schaffen, welche den Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen.

Der EuGH hat in mehreren Verfahren (Urteile vom 6.11.2018 AZ: C-619/16 und C-684/16) bezüglich Urlaubsabgeltungsansprüchen erneut die auch bereits zuvor mehrfach als zu arbeitgeberfreundlich kritisierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gerügt.