AKTUELLES
Neues im Urlaubsrecht bei Übertragung und Kurzarbeit
Das Urlaubsrecht wird seit einigen Jahren regelmäßig durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes neu bewertet:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer streiten häufig über Urlaubsansprüche, die im jeweils laufenden Jahr nicht gewährt bzw. genommen wurden...
Änderungen der Düsseldorfer Tabelle und der Leitlinien zum 01.01.2022
Zum 01. Januar 2022 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst: Die Zahlbeträge sind auch in diesem Jahr wieder gestiegen. Gleichzeitig wurden die Selbsthalte beibehalten.
Heute in der OZ: Zwei langjährig bestehende Kanzleien schließen sich zusammen
Die Rechtsanwaltskanzleien Dr. Fenner, Bockhöfer und Henkys sowie Schunk und Seidemann, die beide seit mehr als 25 Jahren in Leer ansässig sind, haben sich zusammengeschlossen.
Änderungen im Arbeitsrecht 2021
Zum Jahreswechsel hat sich in den arbeitsrechtlichen Regelungen einiges getan. Hier ein Überblick.
Link: Interview zum Mietrecht und Covid-19 mit Prof. Dr. Börstinghaus
Der beck-blog hat ein Interview mit einem des führenden Mietrechtler des Landes, Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus, geführt. Dieser geht insbesondere auf dem Umstand ein, dass 240 § 1 Abs. 4 EGBG ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete ausdrücklich ausschließt.
Bundestag beschließt Hilfe für Mieter
In seiner gestrigen Sitzung hat nun auch der Bundestag der Gesetzesänderung beschlossen, wonach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert wird, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.
Bundeskabinett beschließt Hilfe für Mieter in Corona-Zeiten
Am gestrigen Montag hat das Bundeskabinett eine erste direkte Maßnahme zur Unterstützung von Mietern in Mietverhältnissen getroffen.
Konkret wird § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.
Corona – was gilt für Mieter und Vermieter?
Viele Mieter und Vermieter fragen sich derzeit, wie mit der Covid-19-Krise im Hinblick auf bestehende Mietverhältnisse umzugehen ist. Wichtig zu wissen ist: BIS JETZT GIBT ES KEINE GESETZLICHEN VERÄNDERUNGEN!
WIR SIND WEITERHIN FÜR SIE DA!
Trotz der aktuellen Corona-Pandemie sind wir auch weiterhin für Sie da! Unser Büro ist weiterhin für notarielle Angelegenheiten geöffnet.