Der Gesetzgeber hat die bisher für den Bauvertrag geltenden Regelungen aus dem 19. Jahrhundert nunmehr endlich an die Gegebenheiten des Bauwesens angepasst und gesonderte Vorschriften für einen Bauvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt.

Frau Rechtsanwältin Mansouri befindet sich derzeit im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Wir danken der Kollegin an dieser Stelle ganz herzlich für ihr bisheriges Engagement in unserer Kanzlei.

Großes Interesse in der Region aber auch bei überregionalen Medien findet das in erster Instanz am 17.12.2015 abgeschlossene Verfahren vor dem Arbeitsgericht Lingen zwischen der Meyer Werft und dem Betriebsrat.

Seit dem 1.6.2015 gilt das durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 eingeführte „Bestellerprinzip“ für die Frage, wer die Kosten eines Wohnungsmaklers zu tragen hat.