Mietrecht

Bundeskabinett beschließt Hilfe für Mieter in Corona-Zeiten

Am gestrigen Montag hat das Bundeskabinett eine erste direkte Maßnahme zur Unterstützung von Mietern in Mietverhältnissen getroffen.

Konkret wird § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.

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Eigenbearf: Klagen nehmen zu

Laut einem aktuellen Bericht der FAZ nimmt die Zahl der Räumungsklagen, die auf Kündigung wegen Eigenbedarfs basieren zu. Dies läge nach dem Mieterbund daran, dass es häufig zu Missbrauch bei Eigenbedarfskündigungen komme. Der Mieterbund fordert daher, nur engste Angehörige in den Anwendungsbereich des Angehörigen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fallen zu lassen.

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