Der beck-blog hat ein Interview mit einem des führenden Mietrechtler des Landes, Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus, geführt. Dieser geht insbesondere auf dem Umstand ein, dass 240 § 1 Abs. 4 EGBG ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete ausdrücklich ausschließt.

In seiner gestrigen Sitzung hat nun auch der Bundestag der Gesetzesänderung beschlossen, wonach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert wird, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.

Am gestrigen Montag hat das Bundeskabinett eine erste direkte Maßnahme zur Unterstützung von Mietern in Mietverhältnissen getroffen.

Konkret wird § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt.

Viele Mieter und Vermieter fragen sich derzeit, wie mit der Covid-19-Krise im Hinblick auf bestehende Mietverhältnisse umzugehen ist. Wichtig zu wissen ist: BIS JETZT GIBT ES KEINE GESETZLICHEN VERÄNDERUNGEN!

In seiner aktuellen Entscheidung vom 29. Januar 2020 zum Aktenzeichen VIII ZR 244/18 hat sich der Bundesgerichtshof erneut zu den formellen Voraussetzungen für deine wirksame Betriebskosten geäußert.

In seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 10. Januar 2020 (Aktenzeichen 700 C 496/18) hat das Amtsgericht Leer entschieden, dass keine ordnungsgemäße Räumung der Mietsache vorliegt, wenn der Mieter eine Einbauküche in der Wohnung zurücklässt.

Laut einem aktuellen Bericht der FAZ nimmt die Zahl der Räumungsklagen, die auf Kündigung wegen Eigenbedarfs basieren zu. Dies läge nach dem Mieterbund daran, dass es häufig zu Missbrauch bei Eigenbedarfskündigungen komme. Der Mieterbund fordert daher, nur engste Angehörige in den Anwendungsbereich des Angehörigen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fallen zu lassen.

Das Landgericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 29. Januar 2019 zum Aktenzeichen 67 S 9/18 erneut mit dem nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs vor Ablauf der Kündigungsfrist auseinandergesetzt.

In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Schönheitsreparaturen vollständig geändert. Hier stellen wir dar, was solche Schönheitsreparaturen sind, welche Änderungen es gegeben hat und wie der aktuelle Stand ist.