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Das Namensrecht wird modernisiert. Der Bundestag hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform des Namensrechtes beschlossen. Damit wird das deutsche Namensrecht modernisiert und die Entwicklung an den europäischen Staaten angepasst.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nunmehr neu erschienen und wird zum 01. Januar 2023 geändert.

Wie bereits erwartet, wurden die Selbstbehalte heraufgesetzt. Gegenüber Minderjährigen beläuft sich der Selbstbehalt ab Januar auf 1.370,00 € (zuvor 1.160,00 €). Gegenüber Ehegatten wurde der Selbstbehalt auf 1.510,00 € (zuvor 1.280,00 €) heraufgesetzt. Gegenüber nicht privilegierten Volljährigen beläuft sich der Selbstbehalt auf 1.650,00 €.

Eine Klägerin, deren Vorname mit dem Namen des bekannten Sprachassistenten
Alexa identisch ist, hat einen Anspruch auf Änderung ihres Vornamens, so das
Verwaltungsgericht Göttingen im Urteil vom 21.06.2022, Az. 4 A 79/21.