Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2023

Die Düsseldorfer Tabelle ist nunmehr neu erschienen und wird zum 01. Januar 2023 geändert.

Wie bereits erwartet, wurden die Selbstbehalte heraufgesetzt. Gegenüber Minderjährigen beläuft sich der Selbstbehalt ab Januar auf 1.370,00 € (zuvor 1.160,00 €). Gegenüber Ehegatten wurde der Selbstbehalt auf 1.510,00 € (zuvor 1.280,00 €) heraufgesetzt. Gegenüber nicht privilegierten Volljährigen beläuft sich der Selbstbehalt auf 1.650,00 €.

Mit der Erhöhung der Selbstbehalte ist vor allem dem Umstand Rechnung getragen worden, dass die Wohn- und Nebenkosten in Deutschland deutlich gestiegen sind.

Gleichzeitig wurden jedoch trotz Kindergelderhöhung die Zahlbeträge erheblich erhöht. So hat sich der Zahlbetrag beim Mindestkindesunterhalt in der 1. Altersstufe um 25,50 € und in der 2. Altersstufe um 31,50 € erhöht. Ist der Kindesunterhalt dynamisch tituliert, führt dies automatisch dazu, dass der Unterhaltsschuldner ohne Aufforderung den höheren Unterhalt schuldet.

Der Bedarf eines Studierenden wurde ebenso erhöht und zwar auf 930,00 €.

Sollten Sie aufgrund der Erhöhung der Selbstbehalte nicht mehr in der Lage sein, den Unterhalt in der zuvor titulierten Höhe zu zahlen, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung, damit der Titel abgeändert werden kann.

Ihre Ansprechpartner:

Christoph Bockhöfer & Nina Seidemann 

Fachanwälte für Familienrecht