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Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 1.1.2024 geändert. Zwar sind die Zahlbeträge deutlich gestiegen – dafür wurden jedoch auch die Selbstbehalte angehoben.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nunmehr neu erschienen und wird zum 01. Januar 2023 geändert.

Wie bereits erwartet, wurden die Selbstbehalte heraufgesetzt. Gegenüber Minderjährigen beläuft sich der Selbstbehalt ab Januar auf 1.370,00 € (zuvor 1.160,00 €). Gegenüber Ehegatten wurde der Selbstbehalt auf 1.510,00 € (zuvor 1.280,00 €) heraufgesetzt. Gegenüber nicht privilegierten Volljährigen beläuft sich der Selbstbehalt auf 1.650,00 €.

Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 1.1.2023. Der Selbstbehalt beläuft sich derzeit auf 1.160,00 € gegenüber minderjährigen Kindern. Hierin enthalten sind Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) i.H.v. 430,00 €. Dass dies angesichts der steigenden Energiekosten und der allgemeinen Inflation ein deutlich zu geringer Betrag ist, liegt auf der Hand. Im Gespräch ist daher eine Erhöhung der Wohnkosten um 200,00 €.

Zum 01. Januar 2022 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst: Die Zahlbeträge sind auch in diesem Jahr wieder gestiegen. Gleichzeitig wurden die Selbsthalte beibehalten.