Bundestag beschließt Hilfe für Mieter

In seiner gestrigen Sitzung hat nun auch der Bundestag der Gesetzesänderung beschlossen, wonach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB dahingehend gelockert wird, dass die Nichtzahlung der Miete in den Monaten April bis Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellt. Den ensprechenden Gesetzentwurf finden sie hier.

Weitere wichtige Informationen hierzu finden Sie in meinem Artikel von Dienstag!

Ihr
Michael Klock
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht