Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 15.09.2023, Az. V ZR 77/22, dass die Verkäufer einer Immobilie die Käufer u.a. über anstehende hohe Sanierungskosten ausreichend aufzuklären haben. Es reiche nicht aus, relevante Unterlagen lediglich in einen von den Verkäufern eingerichteten virtuellen Datenraum zur Verfügung zu stellen. Im konkreten Fall wurde das Protokoll einer Eigentümerversammlung über eine Sonderumlage für die Sanierungskosten in Millionenhöhe erst kurz vor dem Notartermin der Käuferin digital in dem Datenraum zur Verfügung gestellt.

In seiner Entscheidung vom 19.04.2023 (Aktenzeichen VIII ZR 280/21) hat der Bundesgerichtshof nun erneut bestätigt, dass eine fiktive Abrechnung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht zulässig ist.

Zum 01.01.2024 wird es im Personengesellschaftsrecht eine wesentliche Änderung durch Inkrafttreten des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) geben. Es wird für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein eigenes Register, nämlich das Gesellschaftsregister, eingeführt.

Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 12.01.2022, Az 14 U 111/21, entschieden, dass den Auftraggebern als „Verbrauchern“ ein Widerrufsrecht aufgrund eines angenommenen Fernabsatzvertrages zusteht auch bei einem Austausch einer Wärmepumpe (somit auch bei Heizungsanlagen), selbst wenn die Verbraucher den Unternehmer in das eigene Haus bestellt haben, damit dort vor Ort Feststellungen für Angebote getroffen werden und anschließend schriftlich Angebote erstellt und zugesandt werden.

Das Landgericht Frankental hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 12.05.2023: 2 S 149/22) inzwischen rechtskräftig entschieden, dass Partner einer Lebensgemeinschaft, die zusammen einen Hund gehalten haben, nach Trennung verlangen können, dass jedem der Ex-Partner eine Art Umgangsrecht mit dem Tier eingeräumt wird.

Das Landgericht Bielefeld hat nun in seiner Entscheidung vom 31.01.2023, AZ: 7 O 325/21, noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass eine Begleitung eines Energie-Effizienz-Experten bei einem Bauvorhaben nicht dazu führt, dass die Energieberatung auch die Übernahme von Pflichten im Verhältnis zu KfW vorsieht.

Das Namensrecht gilt schon lange als wenig flexibel und nicht mehr zeitgerecht. Das BMJ hat deshalb für die dringend notwendige Reform einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der Thematik „Schottergärten“ befasst.

Hintergrund war eine vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhobene Klage von Eigentümern eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Das Verwaltungsgericht entschied, dass eine Beseitigungsverfügung der Stadt Diepholz hinsichtlich der Entfernung von Kies aus zwei ca. 50m² großen Beeten im Vorgarten rechtmäßig war.

Ein aktuelles Urteil der Berufungskammer des Landgerichts Aurich vom 03.03.2023 – 4 S 140/22 bestätigt einmal mehr, dass beim Ausfüllen von Musterkaufverträgen Sorgfalt geboten ist.

Der Gesetzgeber hat vor wenigen Jahren das Werkvertragsrecht neu geregelt und insbesondere den Verbraucherschutz stärken wollen und hierfür Sonderregelungen ab 2018 bezüglich eines Verbraucherbauvertrages eingeführt. Nunmehr gibt es erste Rechtsprechung, die neue Rechtsunsicherheiten schafft.