Das Landgericht Bielefeld hat nun in seiner Entscheidung vom 31.01.2023, AZ: 7 O 325/21, noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass eine Begleitung eines Energie-Effizienz-Experten bei einem Bauvorhaben nicht dazu führt, dass die Energieberatung auch die Übernahme von Pflichten im Verhältnis zu KfW vorsieht.

Das Namensrecht gilt schon lange als wenig flexibel und nicht mehr zeitgerecht. Das BMJ hat deshalb für die dringend notwendige Reform einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der Thematik „Schottergärten“ befasst.

Hintergrund war eine vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhobene Klage von Eigentümern eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Das Verwaltungsgericht entschied, dass eine Beseitigungsverfügung der Stadt Diepholz hinsichtlich der Entfernung von Kies aus zwei ca. 50m² großen Beeten im Vorgarten rechtmäßig war.

Ein aktuelles Urteil der Berufungskammer des Landgerichts Aurich vom 03.03.2023 – 4 S 140/22 bestätigt einmal mehr, dass beim Ausfüllen von Musterkaufverträgen Sorgfalt geboten ist.

Der Gesetzgeber hat vor wenigen Jahren das Werkvertragsrecht neu geregelt und insbesondere den Verbraucherschutz stärken wollen und hierfür Sonderregelungen ab 2018 bezüglich eines Verbraucherbauvertrages eingeführt. Nunmehr gibt es erste Rechtsprechung, die neue Rechtsunsicherheiten schafft.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nunmehr neu erschienen und wird zum 01. Januar 2023 geändert.

Wie bereits erwartet, wurden die Selbstbehalte heraufgesetzt. Gegenüber Minderjährigen beläuft sich der Selbstbehalt ab Januar auf 1.370,00 € (zuvor 1.160,00 €). Gegenüber Ehegatten wurde der Selbstbehalt auf 1.510,00 € (zuvor 1.280,00 €) heraufgesetzt. Gegenüber nicht privilegierten Volljährigen beläuft sich der Selbstbehalt auf 1.650,00 €.

Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 1.1.2023. Der Selbstbehalt beläuft sich derzeit auf 1.160,00 € gegenüber minderjährigen Kindern. Hierin enthalten sind Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) i.H.v. 430,00 €. Dass dies angesichts der steigenden Energiekosten und der allgemeinen Inflation ein deutlich zu geringer Betrag ist, liegt auf der Hand. Im Gespräch ist daher eine Erhöhung der Wohnkosten um 200,00 €.

Eine Klägerin, deren Vorname mit dem Namen des bekannten Sprachassistenten
Alexa identisch ist, hat einen Anspruch auf Änderung ihres Vornamens, so das
Verwaltungsgericht Göttingen im Urteil vom 21.06.2022, Az. 4 A 79/21.

Im Juli 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Masernimpfpflicht in Schulen und Kitas verfassungskonform ist.

Hintergrund war, dass der Bundestag im November 2019 eine Masernimpfpflicht beschloss.

2 Abs. 1 Nachweisgesetz für Arbeitsverträge bestimmt gesetzlich vorgeschriebener Mindestinhalte in Arbeitsverträgen. Verstöße können jetzt sogar mit einem Bußgeld geahndet werden!

Arbeitsverträge müssen ab dem 1. August 2022 unter anderem folgende neue Pflichtangaben enthalten: