In seiner aktuellen Entscheidung vom 29. Januar 2020 zum Aktenzeichen VIII ZR 244/18 hat sich der Bundesgerichtshof erneut zu den formellen Voraussetzungen für deine wirksame Betriebskosten geäußert.

In seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 10. Januar 2020 (Aktenzeichen 700 C 496/18) hat das Amtsgericht Leer entschieden, dass keine ordnungsgemäße Räumung der Mietsache vorliegt, wenn der Mieter eine Einbauküche in der Wohnung zurücklässt.

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Laut einem aktuellen Bericht der FAZ nimmt die Zahl der Räumungsklagen, die auf Kündigung wegen Eigenbedarfs basieren zu. Dies läge nach dem Mieterbund daran, dass es häufig zu Missbrauch bei Eigenbedarfskündigungen komme. Der Mieterbund fordert daher, nur engste Angehörige in den Anwendungsbereich des Angehörigen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fallen zu lassen.

Das Landgericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 29. Januar 2019 zum Aktenzeichen 67 S 9/18 erneut mit dem nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs vor Ablauf der Kündigungsfrist auseinandergesetzt.

In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Schönheitsreparaturen vollständig geändert. Hier stellen wir dar, was solche Schönheitsreparaturen sind, welche Änderungen es gegeben hat und wie der aktuelle Stand ist.

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Aktenzeichen C-55/18, dass die nationalen Gesetzgeber verpflichtet sind, eine Regelung zu schaffen, welche den Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen.

Der EuGH hat in mehreren Verfahren (Urteile vom 6.11.2018 AZ: C-619/16 und C-684/16) bezüglich Urlaubsabgeltungsansprüchen erneut die auch bereits zuvor mehrfach als zu arbeitgeberfreundlich kritisierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gerügt.

Am 18. September 2018 hat das Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 9 AZR 192/18 eine seit Einführung des Mindestlohngesetzes für viele Arbeitsverhältnisse wichtige bisher streitige Frage entschieden.

Die Rechtsprechung der letzten Jahre, insbesondere die widersprüchlichen Entscheidungen zwischen Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof, haben die Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sehr unübersichtlich gemacht.