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Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 1.1.2023. Der Selbstbehalt beläuft sich derzeit auf 1.160,00 € gegenüber minderjährigen Kindern. Hierin enthalten sind Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) i.H.v. 430,00 €. Dass dies angesichts der steigenden Energiekosten und der allgemeinen Inflation ein deutlich zu geringer Betrag ist, liegt auf der Hand. Im Gespräch ist daher eine Erhöhung der Wohnkosten um 200,00 €.