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Laut einem aktuellen Bericht der FAZ nimmt die Zahl der Räumungsklagen, die auf Kündigung wegen Eigenbedarfs basieren zu. Dies läge nach dem Mieterbund daran, dass es häufig zu Missbrauch bei Eigenbedarfskündigungen komme. Der Mieterbund fordert daher, nur engste Angehörige in den Anwendungsbereich des Angehörigen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fallen zu lassen.