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Fast alle Tarifverträge und die meisten schriftlichen Arbeitsverträge, die in der Regel vom Arbeitgeber vorgegeben werden, enthalten die Vereinbarung sog. Ausschlussfristen. Nach solchen Verfallklauseln sollen alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer kurzen Frist, regelmäßig drei Monate, mindestens in Textform geltend gemacht werden.