Unsere Tätigkeitsbereiche.
Im Bereich des Arbeitsrechtes beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Unsere Tätigkeit im Individualarbeitsrecht ist hierbei insbesondere geprägt von der Beratung bei Kündigungen und der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen und bei Vergütungsklagen.
Darüber hinaus entwickeln wir maßgeschneiderte, individuelle Lösungen für Arbeits- und Dienstverträge (z. B. für Geschäftsführer).
Ansprechpartner:
RENÉ HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Käufer entdecken immer wieder nach Kaufvertragsschluss oder nach Übergabe des Hauses bedeutsame versteckte Mängel wie z.B. Feuchtigkeit, Nässe oder Schimmel im Keller und Gebäude, Hausbock-/Holzwurmbefall des Dachstuhls, Leckagen bei Flachdächern oder es fällt bei späterer Prüfung auf, dass eine Baugenehmigung für Dachausbau, Carport, Garage oder Nebengebäude fehlt. Dann entsteht häufig Streit, ob die Verkäufer arglistig über den Mangel getäuscht haben.
Diese gesetzliche Vorgabe zur Arglisthaftung wird von den Gerichten meist weit ausgelegt. Bei vielen bekannten oder vermuteten Mängel sind Hausverkäufer zur Aufklärung spätestens bei Vertragsschluss verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Verkäufer eine Mangelfreiheit bezüglich konkreter Umstände oder Tatsachen „ins Blaue hinein“ behauptet haben. Hier hat die Rechtsprechung eine Vielzahl von Fallgestaltungen entwickelt, in denen der Verkäufer dennoch haften muss, also die üblichen Mängelansprüche wie Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Wir sind spezialisiert im Bereich des Immobilienrechtes tätig, insbesondere bei Auseinandersetzungen über arglistiges Verschweigen eines versteckten Mangels oder arglistige Täuschung über das Vorliegen eines Mangels beim Grundstückskaufvertrag. Wir schätzen ein, ob und in welcher Form Ansprüche wegen Mängeln gelten gemacht werden können. Wir beraten und vertreten hierbei als erfahrene Anwälte sowohl Verkäufer als auch Käufer.
Neben unserer besonderen Erfahrung im Baurecht sind wir deshalb auch Ihre kompetenten Ansprechpartner im Bereich rund um Gewährleistungsansprüche im Immobilienrecht, insbesondere bei Schäden am Gebäude wie z.B. eindringende Feuchtigkeit, Undichtigkeiten, fehlende zugesicherte Eigenschaften oder fehlende Baugenehmigungen.
Ob im konkreten Fall Schadenersatzansprüche und/oder Rücktrittsrechte bestehen und wie groß die entsprechenden Chancen sind, diese Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, können wir kompetent einschätzen und Sie hierbei bundesweit bei allen Gerichten (außer BGH) vertreten.
Wenn in den Kaufvertragsverhandlungen arglistig über einen Mangel getäuscht wurde oder der Verkäufer seine Offenbarungspflichten verletzt hat, kann beispielsweise der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Daneben können Ansprüche auf Schadensersatz für Maklerprovision, Notarkosten oder Gerichtskosten z. B. für das Grundbuchamt geltend gemacht werden.
Soll keine Rückabwicklung erfolgen, aber ein bestehender Mangel beseitigt werden, besteht die Möglichkeit hierfür Schadensersatz oder Kaufpreisminderung geltend zu machen.
Wir wollen Ihnen als Verkäufer oder Käufer helfen, im Streitfall die richtigen Entscheidungen für die weitere Vorgehensweise durch kompetente Beratung zu treffen und werden hierbei alle außergerichtlichen und gerichtlichen Risiken individuell bewerten. Wir begleiten Sie immer zeitnah mit dem Ziel, die Auseinandersetzung über die oben genannten Ansprüche für Sie bestmöglich und schnell zu beenden.
Ansprechpartner:
RENÉ HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ANTJE HAAS – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Wir vertreten Sie im privaten und dem öffentlichen Baurecht.
Im privaten Baurecht stellen sich Fragen der Vertragsgestaltung, Abwicklung und Mängelgewährleistung für Bauvorhaben.
Hier beraten und vertreten wir Generalunternehmer und Fachhandwerker aber auch Privatkunden bei der Vertragsgestaltung, Durchführung von Bauvorhaben sowie Fragen der Geltendmachung der Werkvertragsvergütung oder bei Gewährleistungsansprüchen und auch in selbstständigen Beweisverfahren.
Zu diesem Rechtsgebiet gehört weiter der Bereich des Architektenrechtes, und zwar insbesondere Vergütungsansprüche nach der HOAI sowie die Architektenhaftung.
Das öffentliche Baurecht betrifft die Fragen, ob Bauvorhaben nach Bauplanungsrecht zulässig sind, Baugenehmigungen erteilt werden müssen oder Widersprüche und Klagen gegen die zuständige Bauaufsichtsbehörde erfolgversprechend sind.
Ansprechpartner:
RENÉ HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ANTJE HAAS – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Beim Tod eines Menschen tritt, sofern die Frage der Erbschaft nicht testamentarisch oder erbvertraglich geregelt ist, die gesetzliche Erbfolge ein. Oft wird aber die durch das Gesetz vorgegebene Erbfolge den Wünschen und persönlichen Verhältnissen des Erblassers nicht gerecht. Die Konsequenzen eines nicht vorhandenen, eines unwirksamen oder eines unklaren Testamentes können fatal sein. Zerstrittene Familien, handlungsunfähige Firmen, nicht ausreichend versorgte Ehegatten und kostenträchtige Prozesse sind nur einige Beispiele hierfür. Die Erbfolge sollte daher rechtzeitig geregelt werden.
Unter Umständen ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten durch Vermögensübertragungen zu vollziehen, insbesondere aus steuerlichen Gründen oder zur Regelung einer Unternehmensnachfolge.
Nach dem Tode einer Person ist zu klären, wer Erbe geworden ist, ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll, z. B. bei überschuldetem Nachlass oder aber wie eine Haftungsbeschränkung erreicht werden kann, ob ein Testament angefochten werden soll o. ä. Da häufig Fristen zu beachten sind, ist es dringend angeraten, rechtzeitig einen Experten zu konsultieren.
Oft stehen enterbten Familienangehörigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Erben zu, von denen die Berechtigten häufig keine Kenntnis haben, geschweige denn wissen, wie diese errechnet und durchgesetzt werden können.
Um die skizzierten Risiken und Probleme zu vermeiden bzw. zu minimieren, stehen wir Ihnen bei der Errichtung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen zur Seite, beraten Sie nach dem Erbfall und sorgen ggf. für die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche.
Ansprechpartner:
CHRISTOPH BOCKHÖFER – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
NINA SEIDEMANN – Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, Kindern und nichtehelichen Lebenspartnern.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen sowie bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Dazu gehören insbesondere Regelungen zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, zum Sorgerecht und Umgangsrecht sowie zum Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahren werden zudem der Versorgungsausgleich – also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften – sowie vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten geklärt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Zugewinnausgleich. Dabei wird das während der Ehe erwirtschafte Vermögen beider Ehegatten miteinander verglichen und ausgeglichen.
Wir unterstützen Sie außerdem bei der einvernehmlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, beispielsweise bei Immobilien im Miteigentum.
Ansprechpartner:
CHRISTOPH BOCKHÖFER – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
NINA SEIDEMANN – Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts umfasst die Rechtsverhältnisse der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH) und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG). Neben den gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kaufleute bestehen häufig Berührungspunkte zu weiteren Rechtsgebieten. Dazu gehören insbesondere das Steuerrecht, das Insolvenzrecht sowie das Arbeits- und Mitbestimmungsrecht. Auch zum Familien- und Erbrecht bestehen enge Bezüge, etwa wenn es um die Unternehmensnachfolge oder die Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation geht.
In diesem Zusammenhang kommt dem notariellen Gesellschaftsrecht eine zentrale Bedeutung zu. Es begleitet Unternehmen von der Gründung einer Gesellschaft über gesellschaftsrechtliche Veränderungen bis hin zur Liquidation oder zur Übertragung des Unternehmens.
Ansprechpartner:
CHRISTOPH BOCKHÖFER – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
RENE HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
NINA SEIDEMANN – Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Im Immobilienrecht begleitet der Notar rechtlich bedeutsame Vorgänge rund um Grundstücke und Immobilien. Eine zentrale Aufgabe ist die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen. Der Notar sorgt dabei für eine rechtssichere Vertragsgestaltung, berät die Beteiligten neutral und stellt sicher, dass die Interessen aller Parteien ausgewogen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus übernimmt der Notar die gesamte Abwicklung des Vertrages: Er veranlasst die notwendigen Eintragungen im Grundbuch, etwa die Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Käufers, und stellt sicher, dass Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung rechtlich korrekt erfolgen.
Zum Tätigkeitsbereich gehören außerdem die Bestellung und Änderung von Grundpfandrechten (z.B. Grundschulden und Hypotheken), die Begründung von Wohnungseigentum, die Bestellung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegerechte), Grundstücksteilung sowie die notarielle Begleitung bei Schenkungen und Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie, insbesondere im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge.
Ansprechpartner:
CHRISTOPH BOCKHÖFER – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
RENE HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
NINA SEIDEMANN – Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Bei uns erhalten Sie eine schnelle und seriöse Erstberatung, ob und welche Ansprüche mit welchen Erfolgsaussichten durchsetzbar sind. Wir stehen in dieser für Sie vielleicht sogar existenzbedrohenden Situation, in der es um Ihren Arbeitsplatz, Vergütung und Abfindung geht, immer kurzfristig für Verhandlungen und Kündigungsschutzklagen an Ihrer Seite.
Bei einer Kündigung im Arbeitsrecht ist zunächst unbedingt zu beachten, dass die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. In der Regel können Ansprüche im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzverfahren nur unter Einhaltung dieser Frist geltend gemacht werden.
Eine Kündigungsschutzklage ist immer auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnis gerichtet. Da das Interesse der Vertragsparteien häufig aber eher auf eine Trennung hinausläuft, wird das Arbeitsverhältnis meist im Rahmen eines Vergleiches, der auch eine Abfindungszahlung beinhalten kann, beendet. Durch unsere langjährige Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren bundesweit bei den Arbeitsgerichten können wir schnell und erfolgreich Ihre Ansprüche und darüber hinaus meist eine Abfindungszahlung durchsetzen.
Ansprechpartner:
RENE HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwältin Haas berät und unterstützt Eigentümer, Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen in allen Bereichen des Mietrechts, insbesondere bei der
- Gestaltung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Mietverträgen sowie Pachtverträgen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
- Überprüfung und Geltendmachung von außerordentlichen fristlosen wie auch ordentlichen fristgerechten Kündigungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungen
- Geltendmachung von Zahlungsrückständen
- Rückforderung und Abrechnung der Kaution
- Durchsetzung der Zwangsräumung
Ansprechpartner:
ANTJE HAAS – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Unsere Notare sind seit vielen Jahren spezialisiert auf das Immobilienrecht, Erbrecht, allgemeine Vertragsrecht sowie das Gesellschaftsrecht.
Auch schwierige und komplexe Vertragsgestaltungen können Sie von uns auf qualitativ hohem Niveau zeitnah erwarten. Im Bereich des Immobilienrechtes beurkunden die Notare insbesondere Grundstücksübertragungsverträge, Teilungserklärungen und Grundschulden. Sie gestalten und beurkunden im Übrigen Ehe- und Erbverträge, Adoptionen, Testamente und insbesondere auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Im Gesellschaftsrecht gehören die Beurkundung von Unternehmensgründungen, Umwandlungen, Anteilsübertragungen, Unternehmenskäufen, Kapitalerhöhungen sowie Handelsregisteranmeldungen zu den Standardleistungen.
Ansprechpartner:
CHRISTOPH BOCKHÖFER – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
RENE HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
NINA SEIDEMANN – Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Im Verkehrsrecht bearbeiten wir folgende Schwerpunkte:
- Unfallschadenabwicklung sowie Abwicklung von Personenschäden/Schmerzensgeldansprüchen
- Ansprüche aus Kauf- und Reparaturverträgen / Gewährleistungsansprüche
- Verkehrsversicherungsrecht
das Verkehrsstrafrecht / Bußgeldverfahren
- z.B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzung
- Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, etc.
Ansprechpartner:
CHRISTOPH BOCKHÖFER – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
NINA SEIDEMANN – Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Im Bereich des Verwaltungsrechts vertreten wir unsere Mandanten gegenüber Behörden. Diese können auf verschiedene Weise agieren, die häufigste Form behördlichen Handelns ist der Verwaltungsakt. Wer einen Verwaltungsakt von der Behörde erhält, hat in der Regel kurze Fristen zur Wahrnehmung der eigenen Rechte. Wer innerhalb der Frist nicht tätig wird, läuft Gefahr, dass der Verwaltungsakt bestandskräftig und damit unangreifbar wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Ansprechpartner:
ANTJE HAAS – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht