Dr. Fenner Bockhöfer Henkys
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Nützliche und wichtige PDF-Formulare zu Kosten, dem Verkehrsrecht sowie allgemeine Formulare

VERKEHRSRECHT

Das Tätigkeitsfeld des Verkehrsrechts umfasst die Vertretung sowohl in der Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall als auch in Bußgeld- oder Strafverfahren.

Waren Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt, ist die Versicherung des Unfallverursachers dazu verpflichtet Ihre Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Ihnen entstehen insofern also keine Kosten. Zudem ist es immer ratsam, sich in der Schadensregulierung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Denn Versicherungen neigen dazu, Kürzungen ihrer Ansprüche vorzunehmen, sodass Sie auf einem Teil der durch den Unfall entstanden Kosten „sitzen bleiben“. Selbst die Stiftung Warentest empfiehlt den Weg zum Rechtanwalt. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und sichern Ihnen folgendes zu:

  • Kompetente Ansprechpartner
  • Kurzfristige Bearbeitung
  • Erstellung von Schreiben und (falls erforderlich) Klagen innerhalb zugesicherter Zeiträume
  • Laufende Informationen über den aktuellen Sachstand
  • Zusammenarbeit mit kompetenten Sachverständigen
  • Schnelle digitale Kommunikation

Wurden Sie geblitzt? Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, über diese das Gutachten eines Sachverständigen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Messung einzuholen. Sollte eine Einstellung des Verfahrens durch die Bußgeldbehörde nicht erfolgen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Gericht.

Wenn Sie eine Verkehrsstraftat begangen haben oder Ihnen eine solche vorgeworfen wird, finden Sie bei uns die erforderliche Unterstützung in allen Instanzen des Strafverfahrens. Häufig werden Verfahren „von Amts wegen“ eingeleitet, zum Beispiel dann, wenn sich eine Person bei einem von Ihnen verursachten Unfall verletzt hat. Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung klingt dabei häufig viel schlimmer, als es eigentlich ist. Wir nehmen für Sie Einsicht in die Strafakte und entwickeln dann gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie.

Ihr Ansprechpartner:

MICHAEL KLOCK – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Wörde 11
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Tel 0491 4418
Fax 0491 441900


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