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FAMILIENRECHT

Die wichtigsten Felder im Familienrecht

Wenn Sie an Informationen zum Familienrecht interessiert sind, hat dies meist einen negativen Grund. Unser Bemühen geht daher zentral dahin, Ihnen positive Wege aus dieser Krise heraus aufzuzeigen.

Unabhängig davon, ob es um eine Scheidung, die Überprüfung von Unterhalt oder das Umgangsrechts geht, sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie uns möglichst rasch. Je früher wir tätig werden, desto einfacher lassen sich die angefallenen Probleme in der Regel lösen.

Scheidung und Zugewinn

Auch wenn Beziehungen ohne Trauschein sich großer Beliebtheit erfreuen, wachsen die meisten Kinder weiterhin in Familien auf, in denen die Eltern miteinander verheiratet sind. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass eine Ehe viele rechtliche Vorteile bietet. Sie legt bestimmte gegenseitige Rechte und Pflichten fest und hat auch steuerliche Vorzüge. Diese gegenseitige, rechtliche Verknüpfung wird jedoch dann zum Nachteil, wenn die Ehe nicht mehr funktioniert. Genügte zu ihrem Anfang das einfache Wort „Ja“, gestaltet sich ihre Auflösung deutlich schwieriger.

Dabei geht der Gesetzgeber, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, vom Leitbild der Zugewinngemeinschaft aus. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Ehe beide Partner jeweils ihr eigenes Vermögen behalten. Das während der Ehe hinzukommende Einkommen wird dagegen als gemeinsames Vermögen angesehen, welches im Rahmen der Scheidung aufgeteilt wird. Dies ist der so genannte Zugewinnausgleich. Da es sich außerdem oft so verhält, dass ein Partner seinen Beruf ganz oder teilweise zugunsten der Erziehung der Kinder aufgibt, wird in gleicher Weise im Hinblick auf die Rentenanwartschaften verfahren. Auch hier werden die Ansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs möglichst gerecht aufgeteilt.

Vollzogen werden kann eine Scheidung übrigens erst dann, wenn die Trennung mindestens ein Jahr lang her ist. Hierbei ist zu beachten, dass das Trennungsjahr dann neu startet, wenn zwischenzeitlich der beiderseitige Versuch unternommen wurde, die Ehe doch noch zu retten. Außerdem genügt ein Jahr Trennung nur dann, wenn beide Partner an der endgültigen Scheidung der Ehe interessiert sind. Im Streitfall kann sich dagegen die Trennung über drei Jahre hinziehen.

Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht

Eine Trennung hat nicht erst mit dem Scheidungsbeschluss rechtliche Folgen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Trennung meist nicht innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen wird. Nach dem Auszug des einen Partners gibt es plötzlich zwei Haushalte. Um hier für finanzielle Gerechtigkeit zu sorgen, wird bereits ab diesem Zeitpunkt Unterhalt fällig. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den Ehepartner als auch für die gemeinsamen Kinder. Die Höhe des Unterhalts ist nicht gesetzlich festgelegt. In der Regel orientiert man sich für die Berechnung an der so genannten Düsseldorfer Tabelle orientiert. Insofern können wir Ihnen im Falle einer Trennung immer relativ rasch mitteilen, welche finanziellen Konsequenzen auf Sie vermutlich zukommen werden.

Neben der Regelung des Unterhalts geht es im Hinblick auf die Kinder auch darum, festzulegen, wie das Sorgerecht ausgestaltet werden soll. Hier sind die Familiengerichte darum bemüht, dieses möglichst bei beiden Eltern zu belassen. Außerdem soll der Umgang beider Eltern mit den Kindern so gewährleistet sein, damit eine Beziehung zu beiden Teilen erhalten bleibt. Da hier das Leben die unterschiedlichsten Geschichten schreibt, sind die Gerichte gerade in diesem Bereich um praxisnahe individuelle Lösungen bemüht. Wichtigste Leitschnur ist dabei das Kindeswohl.

Vorsorge treffen

Das Kernproblem bei Scheidungen ist, dass Lösungen für Menschen gefunden werden müssen, die sich auseinandergelebt haben. Wer nicht mehr miteinander sprechen will, kann meist nur schlecht miteinander verhandeln. Deshalb raten wir Ihnen im Zweifel, möglichst früh mit uns in Kontakt zu treten. Wenn in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle wichtigen Fragen bereits geklärt sind, müssen im Scheidungsverfahren nur noch die Dinge besprochen werden, die seit Abschluss des Vertrages bzw. der Vereinbarung neu hinzugetreten sind.

Auch sonst sind wir selbstverständlich gerne in allen anderen Fragen des Familienrechts für Sie tätig. Ganz gleich, ob es um eine Adoption, eine Betreuung oder die Klärung einer Vaterschaft geht: Wir begleiten Sie durch Ihr Verfahren.

Da die Klärung bei Fragen des Familienrechts meist zeitkritisch ist, sollten Sie möglichst rasch einen ersten, mündlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Dies gilt erst recht dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, da in diesem Fall eine mündliche Beratung meist mit abgedeckt ist.

Ansprechpartner:

CHRISTOPH BOCKHÖFER – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
NINA SEIDEMANN – Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
PETER SCHUNK – Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Familienrecht
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