MIETRECHT & WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Das Tätigkeitsfeld im Miet- und Pachtrecht umfasst das Wohnraum- und Gewerberaummietrecht sowie die Pacht. Während die Miete ein Vertrag über die Übernahme von Sachen ist, bezieht sich der Pachtvertrag auf den Pachtgegenstand, der aus Sachen und Rechten bestehen kann. Der Mieter ist lediglich zum Gebrauch der Sache befugt, der Pächter ist darüber hinaus berechtigt, aus der bestimmungsgemäßen Verwertung der Pachtsache einen Ertrag zu ziehen. In Wohnraummietverhältnissen schränkt der Gesetzgeber die Gestaltungsfreiheit der Parteien stark ein, während bei den Gewerberaummietverhältnissen wesentlich größere Gestaltungsfreiheiten bestehen. Es kann daher häufig zum Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung, den Zustand der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses, eine während der Mietzeit geltend gemachte Minderung oder auch die Umlagefähigkeit einzelner Betriebskostenpositionen kommen. Rechtsanwalt Klock berät und unterstützt Eigentümer, Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen in allen Bereichen des Mietrechts, insbesondere bei der
- Gestaltung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Mietverträgen sowie Pachtverträgen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
- Überprüfung und Geltendmachung von außerordentlichen fristlosen wie auch ordentlichen fristgerechten Kündigungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungen
- Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Geltendmachung von Zahlungsrückständen
- Rückforderung und Abrechnung der Kaution
- Durchsetzung der Zwangsräumung
Ihr Ansprechpartner: MICHAEL KLOCK – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht