BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT
Wir vertreten Sie im privaten und dem öffentlichen Baurecht.
Im privaten Baurecht stellen sich Fragen der Vertragsgestaltung, Abwicklung und Mängelgewährleistung für Bauvorhaben.
Hier beraten und vertreten wir Generalunternehmer und Fachhandwerker aber auch Privatkunden bei der Vertragsgestaltung, Durchführung von Bauvorhaben sowie Fragen der Geltendmachung der Werkvertragsvergütung oder bei Gewährleistungsansprüchen, insbesondere auch in selbstständigen Beweis-verfahren.
Zu diesem Rechtsgebiet gehört weiter der Bereich des Architektenrechtes, und zwar insbesondere Vergütungsansprüche nach der HOAI, aber auch die Frage von Urheberrechten sowie die Architektenhaftung bei Mängeln.
Das öffentliche Baurecht betrifft insbesondere die Fragen, ob Bauvorhaben nach Bauplanungsrecht zulässig sind, Baugenehmigungen erteilt werden müssen oder Widersprüche und Klagen gegen die zuständige Bauaufsichtsbehörde erfolgsversprechend sind.
Bauen Sie auf uns in Sachen Baurecht
Bei Bauvorhaben handelt es sich um umfangreiche Projekte. Von der ersten Planung bis zur Fertigstellung vergeht viel Zeit. Wenn es dann zu Problemen kommt, wird schnell klar, warum Zeit tatsächlich Geld ist. Dann ist guter rechtlicher Rat besonders wichtig.
Melden Sie sich deshalb immer möglichst rasch bei uns, wenn Schwierigkeiten bei der Planung oder auf der Baustelle entstehen. Je weniger das Problem sich ausgeweitet hat, desto günstiger lässt es sich in der Regel lösen. Wir vereinbaren dann umgehend einen ersten Beratungstermin mit Ihnen.
Baurecht: Ein weites juristisches Feld
Eine Besonderheit des Baurechts ist, dass es zum Teil in Privatrecht und zum anderen Teil ins öffentliche Recht fällt. Entsprechend wichtig ist es gerade in diesem Rechtsgebiet, mit einem Fachanwalt zusammenzuarbeiten, der sich in beiden Feldern auskennt. Der Kaufvertrag für das Grundstück sowie die Baufirma, mit der ein Bauvertrag geschlossen wird fallen unter das Privatrecht. Gleiches gilt für die Arbeiten der verschiedenen Handwerker. Wenn es um die Baugenehmigung geht, ist das öffentliche Baurecht betroffen. Meist spielen in der frühen Phase Fragen des öffentlichen Rechts eine wichtige Rolle, während sich Schwierigkeiten im Rahmen der verschiedenen Verträge rund um Ihre Immobilie oft erst später ergeben.
Die Baugenehmigung durchsetzen
Probleme mit dem Baurecht kann es bereits vor dem ersten Spatenstich auf dem Grundstück geben. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Ihr Architekt einen Bauplan eingereicht hat, den die zuständige Bauaufsichtsbehörde als nicht genehmigungsfähig ansieht. In einem solchen Fall sollten Sie durch uns prüfen lassen, ob die Versagungsgründe der Behörde tatsächlich tragfähig sind. Lässt sich dies nicht im Rahmen einer ersten Besprechung klären, sichten wir die von Ihnen eingereichten Unterlagen und geben Ihnen dann kurzfristig Bescheid, ob die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erfolgversprechend ist. Parallel prüfen wir dabei immer auch, ob sich eine Genehmigungsfähigkeit durch leichte Änderungen an den Plänen erzielen lässt.
In gleicher Weise werden wir für Sie tätig, wenn Sie eine Abrissverfügung erhalten haben, weil etwa Bauen ohne Baugenehmigung vorliegt. Dann prüfen wir, ob gegebenenfalls der Bestandsschutz greift oder sich andere Gründe gegen die Notwendigkeit des Abrisses vorbringen lassen. Außerdem behandeln wir Fragen des Denkmalschutzes und andere Bereiche des öffentlichen Baurechts, die Ihrem Vorhaben Steine in den Weg legen können. Wir helfen Ihnen dann dabei, diese schnell und effektiv beiseite zu schaffen.
Keine Kompromisse in Sachen Qualität
Wenn die Baugenehmigung erteilt ist, verlagern sich die rechtlichen Probleme meist in das Privatrecht. Diese können unterschiedlichster Art sein. Wenn etwa Baumängel vorliegen, genügt es zuweilen nicht, diese lediglich gegenüber der Baufirma zu monieren. Häufig bedarf es eines entsprechenden Drucks, um die vertragsgerechte Durchführung der Arbeiten durchzusetzen. Genauso können aber auch Verzögerungen auf der Baustelle zu zusätzlichen Kosten führen. Dann stellt sich meist die Frage, wer den hierdurch entstandenen finanziellen Schaden zu tragen hat.
In diesen und anderen Fällen der Gewährleistung ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Baurecht meist ohne Alternative. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass für den Baubereich zum Teil eigene Bestimmungen gelten. In aller Regel schließen Baufirmen wie auch Handwerker Verträge über Bauleistungen unter Zugrundelegung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ab. Diese sieht deutlich kürzere Fristen für die Gewährleistung vor als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Weitere Einschränkungen ergeben sich oft aus den AGB der verschiedenen am Bau beteiligten Firmen. Insofern sind spezielle Rechtskenntnisse und ein hohes Maß an praktischer Erfahrung gerade in diesem Rechtsgebiet besonders wichtig.
Wie Sie sehen können sich zahlreiche rechtliche Probleme rund um Ihre Baustelle ergeben. Je mehr Zeit dann vergeht, desto schwieriger wird es, diese zu lösen und desto mehr Kosten kommen auf Sie zu. Kontaktieren Sie uns bei Schwierigkeiten bei der Bauplanung oder -durchführung daher immer umgehend, damit wir rasch einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren und anschließend erste juristische Schritte in Ihrem Namen einleiten können.
Ihre Ansprechpartner:
RENE HENKYS – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ANTJE HAAS – Rechtsanwältin, öffentliches Baurecht