Dr. Fenner Bockhöfer Henkys
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Geschichte zur Entstehung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fenner, Bockhöfer, Henkys

KÜNDIGUNGSERKLÄRUNG

Eine Kündigung muss immer schriftlich ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass eine Übermittlung per Fax oder Email nicht ausreichend ist. Das Originalschreiben der Kündigung mit Unterschrift des Kündigungsberechtigten muss dem Kündigungsempfänger möglichst nachweisbar zugehen. Am besten erfolgt dies in Form einer Übergabe per Bote und nicht als Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN. Denn wenn die Kündigung bei der Post nicht abgeholt wird, ist sie auch nicht zugegangen.

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KANZLEI LEER
Wörde 11
26789 Leer
Tel 0491 4418
Fax 0491 441900


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Freitag 8 – 13 Uhr
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